12. August 2026 Der Mond schiebt sich vor die Sonne, schluckt bis zu 92 Prozent ihres Lichts – und lässt trotzdem einen Rand übrig. Genug, um Menschen minutenlang den Kopf in den Nacken zu legen. Wer in Deutschland auf die totale Verfinsterung wartet, bei der der Rand komplett verschwindet, muss sich bis 2081 gedulden.

Ein Rest reicht aus, um von einer echten Sonnenfinsternis zu sprechen. Niemand verlangt die letzten Prozent. Bei der Inventur schon – und dass, obwohl das Gesetz seit Jahrzehnten etwas anderes sagt.
Stichprobeninventur statt Vollinventur: Was das Gesetz erlaubt
Eine Vollinventur zählt jedes Teil, jedes Regal, jeden Karton. Das kostet Zeit, bindet Personal und legt oft den Lagerbetrieb lahm. Dabei erlaubt der Gesetzgeber seit Jahrzehnten eine Alternative: die Stichprobeninventur. Nach § 241 Abs. 1 HGB dürfen Unternehmen den Lagerbestand mit mathematisch-statistischen Verfahren ermitteln, sofern das Ergebnis den gleichen Aussagewert wie eine Vollaufnahme erreicht. Das Verfahren ist auch in Österreich und der Schweiz rechtssicher anwendbar.
Statt aller Positionen werden nur wertkritische Artikel vollständig gezählt, der Rest wird per Stichprobe hochgerechnet. Das Ergebnis ist geprüft, anerkannt – und deutlich schneller erledigt.
Stichprobeninventur mit GESTIN
GESTIN, die Inventursoftware der Hamburger classix Software GmbH, führt Anwender Schritt für Schritt durch den Ablauf: von der Abgrenzung der Grundgesamtheit über die Stichprobenziehung bis zur automatisierten Auswertung. Die Software ist von einer international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zertifiziert, läuft als SaaS-Lösung in der classix.cloud oder On-Premise und lässt sich in bestehende ERP-Systeme integrieren.
Praxisbeispiel: Unternehmen , die von der Vollaufnahme auf GESTIN umgestiegen sind, berichten von einem massiv reduzierten Zählaufwand – die Sperrzeiten im Lager verkürzen sich entsprechend, die Bilanzaussage bleibt dabei unverändert belastbar. Je nach Werteverteilung im Lager liegen die Einsparungen gegenüber der klassischen Vollaufnahme zwischen 60 und 95 Prozent.
Stichprobeninventur 2026: Der Vergleich lohnt sich
Eine partielle Sonnenfinsternis reicht, um ein astronomisches Ereignis zu bestätigen. Eine Stichprobeninventur reicht, um den Lagerbestand rechtssicher zu bestätigen. Wer 2026 noch auf die Vollzählung setzt, wartet auf etwas, das gar nicht nötig ist – anders als beim Blick zum Himmel, wo die nächste totale Verfinsterung tatsächlich bis 2081 auf sich warten lässt.
FAQ zu GESTIN und Stichprobeninventur
Ist die Stichprobeninventur gesetzlich erlaubt?
Ja. § 241 Abs. 1 HGB erlaubt mathematisch-statistische Verfahren zur Bestandsermittlung, wenn sie den Aussagewert einer Vollaufnahme erreichen. GESTIN ist entsprechend zertifiziert.
Für welche Unternehmen eignet sich GESTIN?
Für Unternehmen mit umfangreichen Lagerbeständen, bei denen eine jährliche Vollzählung unverhältnismäßig viel Zeit und Personal bindet – etwa im Maschinenbau, in der Logistik oder im Handel.
Wie viel Zeit spart eine Stichprobeninventur mit GESTIN?
Je nach Lagerstruktur und Werteverteilung sind Einsparungen von 60 bis 95 Prozent gegenüber der klassischen Vollaufnahme möglich, wie mehrere Kundenreferenzen zeigen.
Cloud oder On-Premise?
Beides ist möglich. GESTIN läuft sowohl als SaaS-Lösung in der classix.cloud als auch als On-Premise-Installation im eigenen Rechenzentrum.
Muss wirklich jeder Artikel vollständig gezählt werden?
Nein. Nur wertkritische Positionen werden vollständig erfasst, der übrige Bestand wird per Stichprobe statistisch hochgerechnet – rechtssicher und geprüft.


