Das haben wir wirklich noch nie gehört: ein Wirtschaftsprüfer lässt nicht zu, dass die zuständigen Lagermitarbeiter die Inventur mit durchführen. Und das bei einer durchgehend hohen Bestandsqualität der gesamten Materialwirtschaft.
Das ganze Jahr über funktioniert die Materialdisposition einwandfrei, zur Inventur am Jahresende aber wird die Lagerbuchhaltung durch den zuständigen Wirtschaftsprüfer grundsätzlich in Frage gestellt. (Und in diesem Fall durch fremde Leiharbeiter oder Studenten sogar eher noch ruiniert.)
Man fordert eine Vollaufnahme, der Betrieb hat still zu stehen.
Das ist ein sehr übliches Szenario – allerdings auch ein Geschäftsmodell.
Lassen Sie sich nicht eine vermeintliche Pflicht zur Vollaufnahme aufschwatzen. Inventurerleichterungsverfahren sind seit 1977 laut HGB zugelassen.
Entscheiden Sie, was das Beste für Ihr Unternehmen ist.
Ihr classix Team