Per Ende Juni 2020 wurde GESTIN-77 erneut von einer international renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zertifiziert. Die Zertifizierung erfolgte zeitgemäß in der cloud.
Nutzen Sie in der Corona-Krise schnell und unkompliziert GESTIN-77 in der cloud.
„…Durch die Corona-Beschränkungen ist diese
[die Durchführung der Inventur] nur teilweise oder gar nicht möglich. Zwar muss die Inventur nicht zwangsläufig am Abschlussstichtag erfolgen, doch bei Fortbestehen der gesetzlichen Beschränkungen kann die nachverlegte Inventur auch nicht wie gefordert durchgeführt werden. Die derzeitige Ausnahmesituation sorgt sogar dafür, dass selbst die Wirtschaftsprüferkammer ratlos ist: Möglicherweise reicht auch die Durchführung einer Stichprobeninventur, ließ sie vor kurzem verlautbaren.“
Zitat aus: redaktion@finance-magazin.de von Carola Rinker
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